07.09.2023, 08:33
(07.09.2023, 04:08)ST2-jsg schrieb: Spannende Diskussion :-)
Hier ist die Frage nach der Gewährleistung berechtigt,
Eher eine Auslegeordnung.
Der Gedanke an den Garantieverlust zeigt den Unterschied im Standpunkt deutlich: Der Kunde sorgt sich um die Garantie, der Hersteller um die Haftpflicht.
Aber welcher Kunde, der an der Elektrik schraubt, hat seine Haftflicht angepasst?
Das Wesen einer Versicherung besteht schlussendlich darin, mögliche Schadenfälle, die untragbar sind, abzusichern. Und wenn keine Versicherung das Risiko tragen will, muss man eben selbst das Risiko minimieren. Da fast alle Akkubrände im Zusammenhang mit dem Ladevorgang stehehn, ist klar, wo anzusetzen ist.

