03.06.2024, 12:42
Ich habe mal sagen gehört (finde online leider nichts dazu), dass das Tagfahrlicht (zumindest bei manchen Modellen) wohl keine Zulassung als Tagfahrlicht habe.
Somit gilt es nur als Positionslicht und das Abblendlicht muss immer eingeschaltet sein.
Somit gilt es nur als Positionslicht und das Abblendlicht muss immer eingeschaltet sein.

