(04.10.2024, 20:30).Frank. schrieb: Dann werde ich alternativ noch einen weiteren Händler anfragen, da mein aktueller mir mitgeteilt hatte, dass Speichenbruch nicht in die Garantie fällt.
Das ist grundsätzlich richtig. Wenn du aber Rodifelgen hast, dann soll der Händler einen Garantieantrag stellen und auf die bekannten Probleme mit der Rodifelge Bezug nehmen. Fast Track: Nach meinen Infos sollte die Reparatur auch vom Händler ausgeführt werden können. Er erhält dann eine Arbeitsentschädigung von Stromer.
N.B. Erdmann ist OK, aber für die CH keine Option wegen den hohen Transport- (35€) und ggf. noch zusätzlichen Zollkosten.


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