30.06.2026, 14:09
Fahrzeughersteller, die ein Fahrzeug in der EU zulassen wollen, müssen sich zuerst als Fahrzeughersteller in einem EU-Land regisitrieren.
Die myStromer AG hat dies getan und erschient deshalb in der Liste der "ermächtigten" in Österreich:
https://www.bmimi.gv.at/#q=mystromer&pg=1&t=simple&po=&mi=application_vnd_ms_excel
Der Link öffnet eine Excel-Liste mit rund 500 Einträgen. Es ist ein netter Zeitvertreib, nachzuschauen wer alles dabei oder eben nicht dabei ist.
Aber Achtung: Die Registrierung ist nur Schritt 1. Danach muss der Fahrzeughersteller eine Team aus Ingenieuren und Anwälten zusammenstellen, welches das Zulassungsgesuch einreicht. Selbstredend haben die Ingenieuere zuvor bereits ein Fahrzeug entwickelt, welches sie für Zulassungsfähig erachten. Ob die Zulassung schon bei der ersten Iteration erteilt wird, entscheiden die EU Beamten ohne Rechenschaftspflicht in Brüssel.
Dass sich diesen Prozess Kleinserien-Hersteller nicht leisten können versteht sich von selbst.
Die myStromer AG hat dies getan und erschient deshalb in der Liste der "ermächtigten" in Österreich:
https://www.bmimi.gv.at/#q=mystromer&pg=1&t=simple&po=&mi=application_vnd_ms_excel
Der Link öffnet eine Excel-Liste mit rund 500 Einträgen. Es ist ein netter Zeitvertreib, nachzuschauen wer alles dabei oder eben nicht dabei ist.
Aber Achtung: Die Registrierung ist nur Schritt 1. Danach muss der Fahrzeughersteller eine Team aus Ingenieuren und Anwälten zusammenstellen, welches das Zulassungsgesuch einreicht. Selbstredend haben die Ingenieuere zuvor bereits ein Fahrzeug entwickelt, welches sie für Zulassungsfähig erachten. Ob die Zulassung schon bei der ersten Iteration erteilt wird, entscheiden die EU Beamten ohne Rechenschaftspflicht in Brüssel.
Dass sich diesen Prozess Kleinserien-Hersteller nicht leisten können versteht sich von selbst.


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