14.08.2012, 18:59
Ich wollte meines heute auch biegen, aber dachte mir, komm frag mal zuerst Google ob es überhaupt verbogen werden darf....
Zitat von: STVA ZH
Kontrollschilder müssen aufgrund der gültigen Bestimmungen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht und gut lesbar sein (Farbe, Zustand). Sie dürfen überdies nicht verändert, verbogen oder zerschnitten werden. Schilder, die den genannten Anforderungen nicht mehr entsprechen, können zur Neuanfertigung bestellt werden.
Also werde ich es wohl oder übel lassen. :mad:
Oder weiss jemand, wie hoch die Busse sein würde?
Was könnte da auf einem zukommen?
Fahrzeug nachträglich auf dem Polizeiposten zeigen (wie in den guten alten Töffli zeiten)
Zitat von: STVA ZH
Kontrollschilder müssen aufgrund der gültigen Bestimmungen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht und gut lesbar sein (Farbe, Zustand). Sie dürfen überdies nicht verändert, verbogen oder zerschnitten werden. Schilder, die den genannten Anforderungen nicht mehr entsprechen, können zur Neuanfertigung bestellt werden.
Also werde ich es wohl oder übel lassen. :mad:
Oder weiss jemand, wie hoch die Busse sein würde?
Was könnte da auf einem zukommen?
Fahrzeug nachträglich auf dem Polizeiposten zeigen (wie in den guten alten Töffli zeiten)