08.11.2021, 20:37
(08.11.2021, 19:45)ST2-jsg schrieb: NEU ab 01.01.2017: Nach der neuen EU-Typengenehmigung (EU-Verordnung Nr. 168/2013), die ab Anfang 2017 gilt und die alte Verordnung 2002/24/EG aufhebt...
Natürlich würde es micht freuen, wenn es Dir gelingt, ein juristisch verbindliches Dokument zu finden, welches den "Faktor 4" vorschreibt .
Nebenan übe ich ja bereits am indirekten Beweis: Wenn die Regelung nicht existiert, sollte es auch zugelassene 45er mit mehr als 1kW Motorleitung geben. Die unten angefügte Tabelle "Verzeichnis der Hersteller und Typen der zwei-, drei- und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge(Klasse L) Stand: 15. Februar 2021 SV 4.1" enthält alle Fz vom Typ L1e-B (das sind die 45er) und deren Nennleistung in kW.
Die Stromer sind nicht enthalten, da sie nicht in der BRD zugelassen wurden.
Ich habe in der Tabelle nach "M1-Sporttechnik" gesucht und 6 Treffer gefunden, 3 davon nach der aktuellen Kategorie. Es ist immer 1kW angegeben, wohl weil auf einen Ganzzahligen Wert gerundet ist.
Findet jemand ein L1e-B mit mehr als 1kW Nennleistung?