09.11.2021, 17:04
(08.11.2021, 20:37)bluecat schrieb:(08.11.2021, 19:45)ST2-jsg schrieb: NEU ab 01.01.2017: Nach der neuen EU-Typengenehmigung (EU-Verordnung Nr. 168/2013), die ab Anfang 2017 gilt und die alte Verordnung 2002/24/EG aufhebt...
Natürlich würde es mich freuen, wenn es Dir gelingt, ein juristisch verbindliches Dokument zu finden, welches den "Faktor 4" vorschreibt .
Nebenan übe ich ja bereits am indirekten Beweis: Wenn die Regelung nicht existiert, sollte es auch zugelassene 45er mit mehr als 1kW Motorleitung geben. Die unten angefügte Tabelle "Verzeichnis der Hersteller und Typen der zwei-, drei- und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge(Klasse L) Stand: 15. Februar 2021 SV 4.1" enthält alle Fz vom Typ L1e-B (das sind die 45er) und deren Nennleistung in kW.
Wenn die Regelung nicht existiert sollte bis 4 kW möglich sein, allerdings nur für die EU. In der Schweiz gibt es vom ASTRA andere Vorgaben welche wohl auch Stromer für seine Bikes anwendet. (Art. 18 Bst. a VTS). Wenn es die x4 Regelung der EU gibt (250W x 4 = 1 kW) berühren sich die EU und CH Vorschriften just an dieser Leistungsgrenze, Stromer deckt somit beide Rechtsgebiete ab und darf auch in der EU mittun :-). Dieser Fakt würde die x4 wiederum "beweisen" nur...
Wie weiter oben geschrieben: Es bleibt weiterhin die Frage: Woher kommt diese oft zitierte Aussage? Oder ist es wirklich eine Novelle, also Erzählung, ....
@bluecat: ...leider kann ich nicht liefern, vielleicht mal im Archiv der Stromer-Auguren nachgucken?