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Deutschland: Mitschuld bei Kopfverletzungen
#11
Ich wundere mich über die deutsche "Recht"sprechung schon seit dem Zeitpunkt nicht mehr, da das Aufkaufen von gestohlenen Daten als zulässig und verfassungskonform mit dem deutschen Grundrecht beurteilt wurde.

Bei uns in der Schweiz nennt man das so, was es auch ist: Hehlerei. Und die ist strafbar gemäss Art. 160 StGB (Strafgesetzbuch).
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Nachrichten in diesem Thema
Deutschland: Mitschuld bei Kopfverletzungen - von lightrider - 29.06.2013, 18:40

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