28.02.2013, 16:30
Ein Kabel reisst früher oder später, wenn es seiner Bestimmung nach unter Zug steht, an ihm gezogen werden kann oder muss und es unter Zug seine Position zu halten hat. Ein solches Kabel ist folglich ein Verschleissteil.
Ein Kabel, an dem nicht gezogen wird und das keinen Zug zu halten hat, darf eigentlich nicht reissen/durchscheuern/was auch immer. Wenn das doch passiert, ist es etwas brutal gesagt eine Fehlkonstruktion. Für eine solche hat der Hersteller während der Garantiezeit zu haften.
Nur lohnt sich eine entsprechende Auseinandersetzung wahrscheinlich nicht...
Was den Link zu den Garantiebestimmungen betrifft: Genau dort lese ich nirgends, dass allenfalls andere Garnatiefristen der Hersteller einzelner Komponenten gelten. Und somit gilt das auch nicht.
Man stelle sich vor, man kaufe einen BMW mit 3 jähriger Werksgarantie und das Werks-Navi geht im dritten Jahr kaputt. Da käme garantiert niemand auf die Idee, zu behaupten, der Navi-Zulieferer gebe nur zwei Jahre Garantie und damit bestehe leider nun keine Garantie mehr dafür...
Ein Kabel, an dem nicht gezogen wird und das keinen Zug zu halten hat, darf eigentlich nicht reissen/durchscheuern/was auch immer. Wenn das doch passiert, ist es etwas brutal gesagt eine Fehlkonstruktion. Für eine solche hat der Hersteller während der Garantiezeit zu haften.
Nur lohnt sich eine entsprechende Auseinandersetzung wahrscheinlich nicht...
Was den Link zu den Garantiebestimmungen betrifft: Genau dort lese ich nirgends, dass allenfalls andere Garnatiefristen der Hersteller einzelner Komponenten gelten. Und somit gilt das auch nicht.
Man stelle sich vor, man kaufe einen BMW mit 3 jähriger Werksgarantie und das Werks-Navi geht im dritten Jahr kaputt. Da käme garantiert niemand auf die Idee, zu behaupten, der Navi-Zulieferer gebe nur zwei Jahre Garantie und damit bestehe leider nun keine Garantie mehr dafür...