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3 JAHRE GARANTIE
#1
Lightbulb 
Liebe Stromer Gemeinde

ein zusätzliches und wichtiges Kauf-Argument waren und sind für mich die von Stromer gewährten Garantieleistungen.

Was darf man erwarten? Wer entscheidet über Verschleiss oder Konstruktionsfehler? Welche Eingeständnisse muss der Käufer auf sich nehmen? Was darf von "Swiss Made" erwartet werden. . . .
etc. Welche Leistungen hat der Käufer mit einer solchen Garantie?

Ich möchte dieses Thema gerne konstruktiv und fair in die Runde geworfen haben.

LG
René
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#2
rrueegg: schrieb:Wer entscheidet über Verschleiss oder Konstruktionsfehler? Welche Eingeständnisse muss der Käufer auf sich nehmen? Was darf von "Swiss Made" erwartet werden. . . .
etc. Welche Leistungen hat der Käufer mit einer solchen Garantie?

Auf meiner Garantiekarte sind's 5 Jahre auf den Rahmen, offensichtlich ein Zugeständnis an die early adopters; 750 Volladezyklen und 2 Jahre auf den Rest excl. Verschleiss.

Beispiel einer Garantieleistung:

Das weisse Display hatte einen Konstruktionsfehler, es war nicht wirklich Regenfahrtsicher. Als dies von Thömus bemerkt wurde, erhielten alle Kunden einen Silikonschutzüberzug. Nun war's wasserdicht, aber nur mühsam zu Nutzen.

In der Folge wurde das weisse Display gegen eine neues, schwarzes getauscht; kostenlos versteht sich. Als Bonus brachte das neue Display eine verbesserte Akkuanzeige mit.

Ein Eingeständniss, welches ich hinnnehmen musste, bestande in der Abwesenheit einer Servicestelle in Basel, was es notwendig machte, den Stromer im Kofferraum selbst auf den Bauernhof zu transportieren.

BTW: Der Stromer wird nicht mit "swiss made" angepriesen
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#3
Da hast Du absolut recht.
Swiss Made wird nicht angepriesen aber ich war des guten Glaubens ein "swiss-made" Velo zu kaufen.

Mein Irrtum. Ich hab mich geirrt.

Illusion meinerseits wahr ein Qualitativ hochstehendes Produkt das meinem Gusto entsprach zu kaufen.
Argument für mich; Schweiz & Innovation sowie Design & Qualität!

Bluecat; Mit dem Label "made in China" hättest Du über 4000 CHF ausgegeben?
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#4
Garantieleistungen
Beim Kauf eines neuen Stromers gilt:

3 Jahr Option auf individuelle Anpassung
Wir tauschen für Sie und Ihr Wohlbefinden den Lenker, Vorbau und Sattel gratis aus und stellen Ihren Stromer nach Ihren Bedürfnissen ein.

3 Jahre Garantie auf alle Teile
Auf Herstellungs- und Materialfehler. Ausgenommen sind Verschleissteile (Ketten, Kabel, Beläge, Reifen, Felgen, Lager, etc.) sowie unsachgemässe Benutzung und Unfälle.

3 Jahre Garantie auf Rahmen
3 Jahre Garantie oder 750 Voll-Ladezyklen auf dem Akku.
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#5
rrueegg: schrieb:Bluecat; Mit dem Label "made in China" hättest Du über 4000 CHF ausgegeben?

nö, hätte ich auch nicht!

aber sfr. 5200.-- für "made in taiwan" Wink
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#6
Die grundsätzlichen Garantiebestimmungen zum Stromer klingen gut und sind analog der Bestimmungen zu einem X-beliebigen Thoemus-Bike, welche zwischen rund 700 und 20'000 Franken kosten. Ausnahme natürlich die Bestimmungen zum Akku.

Ob sie mich zufriedenstellen, kommt auf die Auslegung der Bestimmungen an. Denn ehrlicherweise sind sie so Gummi, dass praktisch alles für einen Schadenfall in Frage käme (0 - 100 %).

Mein einziger Garantiefall mit einem Thoemusbike überhaupt war bisher das defekte Display am Stromer auszutauschen, und das war ohne Diskussion in einer Viertelstunde erledigt.
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#7
Information 
ergänzug zum thema garantie:

man beachte das die 3jahre garantie, nur auf stromer bauteile gelten.
  • shimanoteile haben z.b. nur 2 jahre garantie
    z.b. supernova e3 lampenkopf haben 5 jahre garantie

stromer (warscheinlich andere hersteller auch): gewährleistet auf fremdteile nur die hersteller garantie.

gut zu wissen, bis anhin dachte ich das stromer grundsätzlich auf alle verbauten teile 3 jahre garantie gibt.
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#8
Eine solche Einschränkung gilt nur, wenn sie dem Käufer vor dem Kauf klar und deutlich unterbreitet wurde. Klar und deutlich heisst, dass der Zugang zu den Informationen, die die Einschränkungen enthalten, genauso einfach möglich sein muss wie zu den Informationen mit der Garantiezusicherung an sich.

Mir ist diese Einschärnkung bisher nirgends aufgefallen. Insofern würde sich die Stromer AG da rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen, sollte ein Käufer auf die Gewährleistungsfrist von 3 Jahren beharren.
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#9
lightrider: schrieb:Eine solche Einschränkung gilt nur, wenn sie dem Käufer vor dem Kauf klar und deutlich unterbreitet wurde. Klar und deutlich heisst, dass der Zugang zu den Informationen, die die Einschränkungen enthalten, genauso einfach möglich sein muss wie zu den Informationen mit der Garantiezusicherung an sich.

Mir ist diese Einschärnkung bisher nirgends aufgefallen. Insofern würde sich die Stromer AG da rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen, sollte ein Käufer auf die Gewährleistungsfrist von 3 Jahren beharren.

genau das dachte ich eben auch, weil mich beim kauf auch keiner darauf aumerksam gemacht hat.

heute wurde ich von der hotline zum kundendienst verwiesen was auch sehr schnell geklappt hat. nur wurde ich auch sehr schnell abgefertigt vom kundendienst, mit den oben erwähnten hinweis.
resp. nur diese von shimano das andere musste ich beim importeur der lampe erfragen.

der hintergrund war ein wackelkontakt bei der e3, den ich gleichzeitig mit dem frühlings service und dem austausch der hinteren zahnkranzes machen wollte.

als alle kabel kontrolliert wurden ging der verdacht auf den lampenkopf der e3, nach nochmaliger kontrolle der kabel stellte sich heraus das das kabel bei der federgabelbrücke leicht angescheuert war und beim eintauchen der federgabel den wackler verursachte.

nun stellt sich erneut die frage der garantie: das verbauen der kabel ist wohl stromer sache oder muss ich jetzt den kabel-hersteller ausfindig machen/fragen? oder ist das aufscheuern unter verschleisteil ab zu hacken?
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#10
sandfelche: schrieb:[genau das dachte ich eben auch, weil mich beim kauf auch keiner darauf aumerksam gemacht hat.
...
...nach nochmaliger kontrolle der kabel stellte sich heraus das das kabel bei der federgabelbrücke leicht angescheuert war und beim eintauchen der federgabel den wackler verursachte.

nun stellt sich erneut die frage der garantie: das verbauen der kabel ist wohl stromer sache oder muss ich jetzt den kabel-hersteller ausfindig machen/fragen? oder ist das aufscheuern unter verschleisteil ab zu hacken?

Das Kabel zum Scheinwerfer ist aus meiner Sicht kein Verschleissteil, sondern eine Fehlleistung bei der Konstruktion des Fahrrades (Überlegung, wo führt welches Kabel durch, was passiert damit mit der Zeit, usw.). Somit unterliegt das Durchscheuern dieses Kabels der Garantie.

Bye the way: Der Stromer wird mit 3 jähriger Garantie verkauft. Das gilt für alle daran angeschlossenen, verbauten, verwendeten Teile, soweit nicht ausdrücklich andere Bestimmungen kommuniziert wurden (zB für Verschleissteile, für den Akku, für...).

Kann mir jemand den klaren, deutlichen Hinweis auf der Homepage zeigen, dass für Anbauteile nur die Garantiedauer des jeweiligen Herstellers gilt?
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