28.09.2017, 22:31
Helena: schrieb:Mich würde ja interessieren, woher das plötzlich kommen soll...
http://www.bike-eu.com/laws-regulations/...e-10125384
Ich denke es wird einfach die Zulassungsvorausstzung angepasst, beim Fahren im Straßenverkehr ergeben sich keine relevanten Unterschiede, außer evtl. Helmpflicht in Deutschland je nach eingetragener bbH.
Das Radwegeverbot innerorts in D ist zwar ärgerlich, in der Praxis kann man es hier aber problemlos ignorieren. Ich fahre dort, wo es schlichtweg sinnvoll ist. Manchmal ist das der Radweg, oftmals ein Radstreifen auf der Hauptfahrbahn, manchmal die Fahrbahn selbst.
Beim Unfall wird man dann aber vermutlich eine Mitschuld bekommen.