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Unfallvermeidung statt Profit mit Sicherheitsartik
#9
Zitat:Bluecat
Die Position der SUVA, der ich grosse Kompetenz zuspreche, da die SUVA den besten Überblick über die tatsächlichen Velounfälle hat, ist: Velofahrende motivieren, einen Helm zu Tragen.



Ich habe interesse halber die SUVA angeschrieben, wie sie zu einer Helmtragepflicht stehen für Speedpedelecs (>25km/h).

Hier ihre Antwort

Zitat:Sehr geehrte Herr...

Besten Dank für Ihre Anfrage betreffend der Helmtragepflicht für E-Bikes mit einer Unterstützung von mehr als 25 km/h.
Seit 2005 steigen die Verkaufszahlen von E-Bikes explosionsartig. 2009 machten die Elektrovelos fast 7 % aller verkauften Velos aus. Diese Zweiräder, die über einen Elektromotor zur Unterstützung der Tretbewegung des Fahrers verfügen und somit als Motorfahrräder gelten, erreichen je nach Modell Spitzengeschwindigkeiten von deutlich über 50 km/h. Betrachtet man die derzeitigen technologischen Entwicklungen, kann man davon ausgehen, dass die Motoren, mit denen die E-Bikes ausgestattet sind, in Zukunft immer leistungsstärker werden.

Ab 2011 ist geplant, E-Bikes neu als eigene Verkehrsteilnehmer-Kategorie in den Unfallaufnahmeprotokollen der Polizei zu erfassen. Dies wird es erstmals ermöglichen, das Unfallgeschehen dieser Fahrzeugart genau einzuschätzen. Bis jetzt gibt es dazu noch keine Zahlen.

Ausländische Studien sowie Risikoabschätzungen von Fachleuten der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu lassen besonders auf die folgenden potenziellen Gefahren schliessen:

Da die durchschnittliche Geschwindigkeit eines E-Bikes höher ist als die eines Fahrrads, ist auch der Bremsweg länger. Die Benutzenden sind sich dessen aber nicht immer bewusst.

Velofahrerinnen und -fahrer, die bisher eher in gemütlichem Tempo unterwegs waren, beherrschen unter Umständen bei den erreichten Geschwindigkeiten ihr E-Bike nicht mehr genügend.

Die anderen Strassenbenutzenden unterschätzen die Geschwindigkeit, mit der die E-Bikes unterwegs sind.

Zurzeit tragen die gesetzlichen Bestimmungen über Elektrofahrräder den neusten technologischen Entwicklungen und der Produktvielfalt auf dem Markt nicht Rechnung. Die bfu spricht sich deshalb dafür aus, dass die Gesetzgebung revidiert und dabei nach den verschiedenen Modellen insbesondere hinsichtlich der unterstützten Geschwindigkeit differenziert wird. Eine Helmtragpflicht für die schnellen E-Bikes (Tretunterstützung über 25 km/h) wird von der bfu sowie von der Suva unterstützt. Für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h wird die Forderung nach einer Helmtragpflicht geprüft. Für weitere Sicherheitsmassnahmen besteht noch Forschungsbedarf.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben. Bei allfälligen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.




Freundliche Grüsse

Esther Hess

Suva
Freizeitsicherheit

Wie in dem Betrag ob schon vermutet, richtet sich die Motivation ein Helm zu tragen eher an die E-bike/ Bikes bis 25km/h.

Aus meiner Sicht, gesunder Menschenverstand, obwohl ich sagen muss ich habe kein "Velohintergrund".
Desweiteren ist in meinem Arbeitsumfeld die Konzern Philosophie Sicherheit an erster Stelle. Ich gehöre desweiteren noch eine Rettungskette an. Welches mich bestimmt prägt und geprägt hat.
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Nachrichten in diesem Thema
Unfallvermeidung statt Profit mit Sicherheitsartik - von maxxam - 27.05.2011, 14:54

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