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BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt
#1
Es gibt in BRD die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). § 2 regelt die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. In Abschnitt (4) steht:


"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

Dieser letzte Satz hat es in sich. Ist ein Stromer in BRD ein Mofa, ein leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug oder ein zweirädriges Kleinkraftrad oder vielleicht gar ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg oder doch ein E-Bike?

Vielleicht ist es so, dass ein ST1x ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg ist, ein ST5 aber ein zweirädriges Kleinkraftrad.

Oder vielleicht ist es ganz anders?
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#2
Shocked 
Er hat Jehova gesagt...
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#3
(28.09.2018, 01:25)jodi2 schrieb: Er hat Jehova gesagt...

Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin  Heart
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#4
(27.09.2018, 23:22)bluecat schrieb: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

Dieser letzte Satz hat es in sich. Ist ein Stromer in BRD ein Mofa, ein leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug oder ein zweirädriges Kleinkraftrad oder vielleicht gar ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg oder doch ein E-Bike?

Vielleicht ist es so, dass ein ST1x ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg ist, ein ST5 aber ein zweirädriges Kleinkraftrad.

Oder vielleicht ist es ganz anders?

Was es genau ist, spielt bei diesem Gesetzeswirrwarr leider keine Rolle.


Entscheidend ist nur, dass ein Stromer oder ein anderes S-Pedelec in Deutschland weder ein "Mofa", noch ein "E-Bike" ist.

Mofa und E-Bike fahren auch ohne zu treten.

Ein S-Pedelec bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit meistens auch.

Aber was das Entscheidende ist:

Der Motor muss definitionsgemäß bei beiden Fahrzeugklassen (Mofa und E-Bike) bei Geschwindigkeiten über 25 km/h abschalten.

Das macht er bei einem S-Pedelec nicht und somit ist die Radwegenutzung ausgeschlossen.

Innerorts und völlig kranker Weise leider eben auch außerorts.

Es gab bis vor einiger Zeit zwar noch die Möglichkeit, ein S-Pedelec über die BBH von 20km/h als Leichtmofa einzustufen, aber im selben Zuge wie die Änderung des angeführten Gesetzestextes wurde die zugehörige Ausnahmeverordnung ersatzlos getilgt.

Das Radwegebenutzungsverbot umfasst also alle jemals produzierten Stromer mit Tretunterstützung > 25km/h und alle jemals produzierten anderen S-Pedelecs mit Tretunterstützung > 25km/h.

Gleich, welche BBH in den COC-Papieren steht und ob die Fahrzeugklasse L1e-A oder L1e-B ist.

Das ist ziemlich "Schade", aber eben der regulatorische Irrsinn einer überforderten Gesetzgebung.



VG,
Alex
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#5
Das Bekloppte daran ist, dass Autos, die bauartbedingt schneller als 50 km/h fahren könnten, nicht am Ortsrand abgestellt werden müssen sondern tatsächlich in die Orte reinfahren dürfen! Bei Autofahrern geht die Gesetzgebung davon aus, dass diese geistig und körperlich in der Lage sind, nicht ausschliesslich Vollgas zu fahren sondern ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen und insbesondere Regelwerken anzupassen. Bei S-Pedelec-Fahrern geht man davon aus, dass diese geistig und körperlich NICHT in der Lage sind, weniger als Vollgas zu fahren oder ihre Geschwidngkeit den Verhältnissen anzupassen. Das verstehe ich nicht. Weshalb wird das Benutzen von Radwegen nicht einfach für alle Fahrräder, egal ob mit oder ohne Unterstützung, erlaubt und die maximale Geschwindigkeit innerorts einfach gesetzlich auf maximal 30 km/h festgelegt? Ich fahre ein S-Pedelec, bin jedoch 99% der Zeit nicht mit 45 km/h unterwegs sondern deutlich langsamer, insbesondere innerorts auf Radwegen.
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#6
Dito für Feld- und Waldwege. Da fahren MTBs und Rennradler ja auch wie gesengte S...
Einfach Tempo 25 dort vorgeben (wie Tempo 50 innerorts) und schnelle Peds dort wie 25er fahren lassen und jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Würde aber sicher einen Aufschrei bei MTB-lern geben...
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#7
Was mich an der ganzen Sachlage wirklich ankotzt (Sorry für die Ausdrucksweise) ist, dass S-Ped-Fahrer in Deutschland keinerlei Lobby haben.
Wir haben hier den ADAC (den Auto-Darf-Alles-Club) und den ADFC (den Auto-Darf-Fast-Alles-Club).
Es werden in diesem Land vier Meter breite „Radschnellwege“ mit über 100 Kilometern Länge gebaut.
Parallel zu Autobahnen.
Erklärter Zweck war einstmals, dass hier eine Alternative für Berufspendler zum Auto geschaffen werden sollte.
Nun kommt aber der Schönwetter-Rentner-Radler-Verein namens „ADFC“ daher und erklärt tatsächlich, dass diese Rad-Autobahnen auch für Kinder auf Pucki-Rädern gedacht sind, die darauf ungestört herumspielen können müssen.
Also quasi dasselbe, als wenn Autobahnen auch für 25km/h-Mofas gedacht sind und zum Picknick und Kartenspielen.
Für Räder mit Tretunterstützung und minderbemittelte Fahrer deren ist darauf kein Platz.
Ein S-Pedelecs kennt schließlich nur zwei Zustände (0 km/h und 45km/h).
Fehlen nur noch die in regelmäßigem Abstand errichteten Spielecken mit angebundenem Streichelzoo.
Da ergibt der technische Fortschritt nach gut hundert Jahren dem Rad einmal die Chance, sich zu einem ernstzunehmenden Verkehrsmittel zu emanzipieren und flugs wird das Ganze von (fast) Hundertjährigen im Keim erstickt.
Auf Nachfragen Seitens wem auch immer wird nur die immer währende Leier „Alles was ein Kennzeichen hat ist kein Fahrrad bla bla Alles für das man einen Führerschein braucht ist kein Fahrrad bla bla Ein S-Pedelecs ist ein KFZ und kein Fahrrad bla bla hat daher auf Radwegen nichts verloren bla bla“ zurückgegeben.
Wie eine angekratzte Schallplatte.
Überlegungen oder Neubewertungen oder eine ansatzweise Diskussion sind angesichts des Starrsinns unmöglich.
Schön.
Die ganzen frisierten Pedelecs haben kein Kennzeichen, die Fahrer oft keinen Führerschein und genau die wird man vorrangig genau auf diesen Radautobahnen finden.
Chance verpasst, 6 setzen.


VG,
Alex
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#8
>ADFC (den Auto-Darf-Fast-Alles-Club)

Die Definition kannte ich noch nicht...
Dein Urteil über den ADFC ist ganz schön hart. Ist das mehr ein Gefühl oder hast Du die Erfahrungen mit dem ADFC konkret so gemacht und bezüglich S nachgefragt?
Nicht dass ich den ADFC verteidigen will, ich kann mir gut vorstellen, dass ich bald beim selben Resümee bin. Ich war lange Zeit sehr aktiv dort (jetzt noch passives Mitglied), aber auch ohne S hat der Schmusekurs mit der Autolobby die letzten sagen wir 20 Jahre vielen Mitgliedern missfallen. Ich selbst stand dazu neutral, ich kenne viele ADFC Aktive, die trotz (oder wegen?) diesem Schmusekurs viel Positives für Radfahrer erreicht haben, nur Konfrontation mit dem Auto ist auch nicht die perfekte Lösung.
Aber bei uns hier ist auch ein Radschnellweg zwischen Darmstadt und Frankfurt in der Mache, auf meine neutrale und unverbindliche Anfrage, ob dieser Weg auch offiziell für S erlaubt sein wird kam bisher wenig oder ausweichende Antwort und die offizielle Haltung des ADFC bzw. des Bundesverbandes ist wohl negativ und wenn das so bleibt/nicht zu ändern ist, müsste man als S-Fahrer dem Verein wohl den Rücken kehren. Vielleicht kann man aber die Unwissenden innerhalb der ADFC Entscheider auch aufklären bzw. es erstmal versuchen, bevor man die Flinte ins Korn wirft.
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#9
Wir sollten den ADSC gründen!!! Mit dieser Idee einen guten Start in die Woche!!!
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#10
Dabei!
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