26.06.2023, 23:18
(25.06.2023, 22:16)nick.fisher schrieb: Im Speedpedelecreview Forum wird heftig diskutiert,
Ja, da geht es Rund, um nicht zu sagen, es schiesst ins Kraut.
Das Patent wurde, wenig erstaunlich, auch in der Schweiz angemeldet und die letzte Jahresgebühr am 1. November 2022 bezahlt. Zwei weitere Skizzen aus dem Patent zeigen den Unterschied zur konventionellen Steckachse wie zuvor erklärt.
Nach wie vor völlig unklar ist, weswegen RideOpium sich ven der Eurobike und dem Internet zurückgezogen hat. Der Hersteller selbst stellt es als Folge eines Gerichtsentscheids dar. Ob dies in der Art zutrifft? Möglich sehe ich:
- Schiedsgerichtsentscheid > Nur fur die Eurobike gültig
- Superprovisorische Verfügung > Kein ordentliches Verfahren, kann einfach angefochten werden
- Erstinstanzliches Urteil > Ergeht nach ordentlichem Verfahren
Sollte tatsächlich C) zutreffen, heisst dies, dass es dem Hersteller nicht gelang, die Vorwürfe zu Entkräften und es im auch nicht gelang, eine Aufschiebende Wirkung (um etwa eine Technisches Gutachten einzuholen) zu erwirken. Im Gegenteil, das Gericht erkannte auf Dringlichkeit und erliess ein sofortiges Werbe- und Verkaufsverbot.
Sollte also C) der Fall sein, bleibt der Weg in die Berufung. Nur hat die Erste Instanz bereits deutlich vorgespurt, so dass es nicht einfach sein wird, das Urteil zu kippen.
Allerdings, und das ist in diesem Fall bedeutsam, ist George Merachtsakis nicht unerfahren in Rechtsstreitigkeiten, wie der Fall MTB Cycletech zeigte. Er hat jedoch bei der Revolt Zycling AG keine ofizielle Funktion.