26.10.2023, 08:28
(26.10.2023, 00:15)Scultetus schrieb: Jetzt, wo S-Pedelecs keine Kraftfahrzeuge mehr sind, könnte man ja damit in der EU herumfahren.
Sagt man in der BRD: "Halte den Ball flach!" ?
Der Richterspruch nahm ja nur die Möglichkeit, einen Stromer über eine KFZ-Haftpflicht zu versichern. Das Strassenverkehrsrecht ist nach wie vor in Kraft.