23.01.2020, 19:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2020, 19:48 von Flachlandstromer.)
Ich habe den Beitrag übersehen gehabt, verstehe aber die Erklärung von stocki nicht so recht. Die Achse mit der Verzahnung geht doch in den Motor hinein. Ich kann nicht erkennen das diese 2 Teilung ist. Oder ich verstehe da immer noch was falsch. Ich habe die hintere bremsscheibe noch nicht ab gehabt, ich weiß nicht wie es dahinter aussieht.
Von den Bildern her hätte ich vermutet das das Teil anstelle des Gegenstückes der Verzahnung ersetzt wird. Das Teil was fest am Rahmen Geschraubt ist.
Ich würde gerne mal ein Bild mit montierten Adapter sehen. Trotz langer Suche konnte ich nichts finden
Hey Lutz
Ich glaube das Problem liegt darin das es keine Anhängerkupplung gibt die eine 45kmh Zulassung hat. Die Adapterplatte selber bräuchte kein TÜV
Für mich ist das ein zweischneidiges Schwert was einen auffordert Grauzonen zu betreten.
Immerhin sagt der Gesetzgeber BRD das Lastenabhänger erlaubt sind, verboten ist das transportieren von Kindern.
Aber wie kann der Gesetzgeber Lastentransporte zulassen wenn es keine regelkonformen Mittel zur Befestigung gibt.
Ich lege mir das so zurecht das eine tüv geprüfte Anhängerkupplung nur dann nötig wird wenn der Anhänger zum Personentransport genutzt werden soll. Vielleicht noch nicht mal das, der Gesetzgeber schließt die Beförderung aus, daher gibts auch keinen Markt für Kupplungen .
Ich glaube auch kaum das die Hersteller ihre Produkte in der Schweiz ein extra Gutachten erstellen lassen haben was unserem tüv entsprechen würde
Gruß André
Also wenn du vorhast einfach nur Gepäck, Einkäufe oder Hund zu transportieren, würde ich dazu tendieren es einfach zu machen.
Von den Bildern her hätte ich vermutet das das Teil anstelle des Gegenstückes der Verzahnung ersetzt wird. Das Teil was fest am Rahmen Geschraubt ist.
Ich würde gerne mal ein Bild mit montierten Adapter sehen. Trotz langer Suche konnte ich nichts finden
Hey Lutz
Ich glaube das Problem liegt darin das es keine Anhängerkupplung gibt die eine 45kmh Zulassung hat. Die Adapterplatte selber bräuchte kein TÜV
Für mich ist das ein zweischneidiges Schwert was einen auffordert Grauzonen zu betreten.
Immerhin sagt der Gesetzgeber BRD das Lastenabhänger erlaubt sind, verboten ist das transportieren von Kindern.
Aber wie kann der Gesetzgeber Lastentransporte zulassen wenn es keine regelkonformen Mittel zur Befestigung gibt.
Ich lege mir das so zurecht das eine tüv geprüfte Anhängerkupplung nur dann nötig wird wenn der Anhänger zum Personentransport genutzt werden soll. Vielleicht noch nicht mal das, der Gesetzgeber schließt die Beförderung aus, daher gibts auch keinen Markt für Kupplungen .
Ich glaube auch kaum das die Hersteller ihre Produkte in der Schweiz ein extra Gutachten erstellen lassen haben was unserem tüv entsprechen würde
Gruß André
Also wenn du vorhast einfach nur Gepäck, Einkäufe oder Hund zu transportieren, würde ich dazu tendieren es einfach zu machen.