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Stromer verkauft nach Deutschland via ZEG
#1
Exclamation 
Es verdichten sich die Meldungen, dass die BMC Gruppe mit der ZEG Deutschland einen Vertriebsvertrag abgeschlossen hat.

User carl hat es bereits angedeuted, die myStromer AG ist mit von der Partie. Die ZEG, ursprünglich die "Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft", hat in Deutschland rund 1000 Händler, ist aber auch in Benelux und anderen europäischen Ländern vertreten.

Ich gehe davon aus, dass nicht alle ZEG-Händler auch Stromer im Sortiment haben werden, aber jene, die Bulls führen, bestimmt. Die BMC Gruppe wird als Streckenlieferant genannt, womit wohl germeint ist, dass die jeweiligen Händler direkt bei Stromer BRD bestellen und nicht über das Vertriebsnetz der ZEG.

Diese Meldung ist nicht vom Werk bestätigt, die Anzeichen, dass sie zutrifft sind aber derart stark, dass ich sie dennoch hier veröffentliche. Vielleicht kommen im Verlauf des Tages ja weitere Infos hinzu...
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#2
Smile 
Wenn sich dadurch die Qualität und deren Kontrolle verbessert warum auch nicht? Wink
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#3
goba: schrieb:Wenn sich dadurch die Qualität und deren Kontrolle verbessert warum auch nicht? Wink

Ich gehe davon aus, dass die ZEG die Stromer ins Sortiment nahm, weil die Rücklaufquote inzwischen das Industrieübliche Mass erreicht hat.

Das Problem der Endkontrolle, welche bei den Händlern liegt - und die laut Berichten im stromerforum.ch nicht durchgängig hochwertig ist - bleibt leider bestehen, ja könnte sich kurzfristig sogar verschärfen, da die neuen Händler erst mit dem Produkt vertraut werden müssen.
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#4
Das ist ohnehin ein Unding:
Man stelle sich mal vor, die Autoverkäufer seien zuständig für die Endkontrolle der Neuwagen, bevor die an den Kunden ausgeliefert werden...

Und da man für einen +STROMER- ST2s ja auch bald einen neuen Dacia erhält, ist dieser Vergleich keineswegs abwegig.
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#5
Ok, dann halt mal ohne Ironie: Dass myStromer durch neue Modelle (ST2s) und neue Vertriebswege (ZEG) seine Marktchancen vergrößern will ist eigentlich ok.
Für mich ist das aber im Moment der zweite Schritt vor dem ersten. Der wäre nämlich m.E., dass man erst mal die Qualität, und deren Kontrolle, der im Verkauf befindlichen Produkte, insbesondere des ST2 in den Griff bekommt!
Neue Produkte und Händler sind da kontraprduktiv!
Das beste Verkaufsargument sind immernoch zufriedene Kunden, die das Produkt und dessen Hersteller weiterempfehlen!

@bluecat: "Ich gehe davon aus, dass die ZEG die Stromer ins Sortiment nahm, weil die Rücklaufquote inzwischen das Industrieübliche Mass erreicht hat."
Das glaube ich nicht! Lies bitte meinen Erfahrungsbericht dazu.

@lightrider: "Man stelle sich mal vor, die Autoverkäufer seien zuständig für die Endkontrolle der Neuwagen, bevor die an den Kunden ausgeliefert werden..."

Es ist ja noch schlimmer, nicht die Verkäufer sondern die Kunden sind im Moment noch die Endkontrolleure!
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#6
goba: schrieb:@bluecat: "Ich gehe davon aus, dass die ZEG die Stromer ins Sortiment nahm, weil die Rücklaufquote inzwischen das Industrieübliche Mass erreicht hat."
Das glaube ich nicht! Lies bitte meinen Erfahrungsbericht dazu.

Meine Diagnose ist mehr eine Gesamtschau im Vergleich zu den Modellen vor dem ST1. Ich lese mit und kann SEHR gut mitfühlen - an meinem Stromer sind mit Ausnahme des Recup-Gebermagneten alle Teile, die mit "Strom" zu tun haben mindestens 1x ersetzt oder revidiert.

Zur Semantik. Nach meinem Dafürhalten sollte der Prozess wie folgt ablaufen:

0) Im Werk findet Montagekontrolle statt (alles gut geschraubt, dreht der Motor...)

1) Händler packt Stromer aus, montiert Pedale und stellt Lenker gerade

2) Händler übeprüft, ob der richtige Stromer geliefert wurde (Rahmengrösse, Anbauteile, Farbe...), dann ob alles heil angekommen ist ( 100% geladener Akku wird erkannt / Probefahrt, alle Gänge schaltbar, Bremsen ziehen...)

3) Händler informiert Kunde, übergibt Stromer mit Instruktion / Demo

4) Händler freut sich über den Verkauf
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#7
@bluecat

Du hast vergessen:

-1) Stromer zwingt die Zulieferer zu einer Qualitätskontrolle, so dass die gelieferten Teile mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Ordnung sind! und

01) Im Werk findet nach der Montage eine Probefahrt statt, bei der unter Vollast alle 3 Unterstützungsstufen getestet werden.

Meinetwegen könnte diese Probefahrt auch unter 02) beim Händler stattfinden, aber Tatsache ist, dass alleine dadurch die Mängel an unseren Rädern festgestellt worden wären!
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#8
http://www.kaufrecht.ch/rechte-des-kaeufers/

Das sind die Rechte der Kunden!
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#9
Ich will in diesem Zusammenhang keine juristische Abhandlung über diese Frage schreiben und weise deshalb nur auf zwei Punkte hin:

Zum einen verjähren die Ansprüche nicht innnert eines, sondern innert zwei Jahren.

Zum andern können die Gewährleistungsansprüche in den allgemeinen Vertragsbedingungen (im Handel auch oft allgemeine Geschäftsbedingungen genannt) aufgehoben oder teilweise auch geändert werden. Im Online-Handel gilt das seitens des Kunden als genehmigt, wenn er den Kauf nur tätigen kann, wenn der die AGB's (in denen diese Änderungen geschrieben stehen) anerkannt hat. Im Offline-Handel müssten dem Käufer diese AGB's vor dem Kaufabschluss zur Kenntnis gebracht werden, damit sie gültig sind (auf der Rückseite des Kassenzettels reicht zB nicht).

Diese Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf das Schweizer Recht im Allgemeinen und das OR im Speziellen.
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#10
@Muggi und lightrider

Ich verstehe nicht so ganz, was ihr uns mit euren juristischen Ausführungen mitteilen wollt.

Eine Firma, mit der man nur über Rechtsanwalt verkehren kann wäre für mich eh gestorben. Aber Gott sei Dank erwies sich myStromer bisher als recht kulant. Was ich mit meiner konstruktiven Kritik aber sagen wollte/will: man sollte durch eine gescheite Qualitätskontrolle dahin kommen, dass Kunden gar nicht, oder jedenfalls höchst selten auf Kulanz angewiesen sind.
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