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Revision Strassenverkehr SCHWEIZ - Tachopflicht etc.
#6
(14.08.2020, 17:36)speed85 schrieb:
Zitat:Art. 178b Abs. 3

3 Motorfahrräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h oder mit Tretunterstützung, die auch über 25 km/h wirkt, müssen während der Fahrt im Blickfeld des Führers oder der Führerin einen Geschwindigkeitsmesser haben. Dieser muss mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Die angezeigte Geschwindigkeit darf jedoch nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über der tatsäch-lichen Geschwindigkeit liegen.
also wird der Stromer demnächst laut Tacho 53kmh fahren könnenSmile

Ich finde durchaus das sich das Omni im sichtfeld befindet. Dauert nicht länger als ein Blick in den Spiegel. 
Der Digitale Tacho vom Renault Twingo oder der zentrale Tacho im Mini one liegen ja auch im Sichtfeld, oder ?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Revision Strassenverkehr SCHWEIZ - Tachopflicht etc. - von Flachlandstromer - 14.08.2020, 20:21

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