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Revision Strassenverkehr SCHWEIZ - Tachopflicht etc.
#18
(26.08.2020, 00:56)bluecat schrieb: Zudem gibt es - wie in der Schweiz üblich - eine Vernehmlassung. Frage 24 lautet:

"Sind Sie damit einverstanden, dass sich Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern sowie von Elektro-Rikschas mit einer Breite bis 1,00 m künftig an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten zu halten haben?     
(Art. 42 Abs. 4 E-VRV)"


OK, Frage nochmals lesen und dann überlegen, was da wohl dahinter steckt ;-)

Ehrlich gesagt - ich verstehe die Frage nicht. Art. 42 Absatz 4 VRV sagt aktuell: "Die Führer von Motorfahrrädern sowie die Führer von Elektro-Rikschas mit einer Breite bis 1,00 m haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten."

Der Entwurf zur VRV (https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/document...VRV_de.pdf) fügt folgenden Satz hinzu: "Zusätzlich haben sie die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten."

In der Schweiz gibt es (aktuell) nach meiner Kenntnis nur zwei Anwendungsgebiete für eine _allgemeine_ Höchstgeschwindigkeit - das sind Überlandstrassen (80 km/h) und Autobahnen (120 km/h). Bislang gilt diese _allgemeine_ Höchstgeschwindigkeit nur für Motorfahrzeuge - also Fahrzeug mit Motor (im Sinne der Gesetzeslage sind das z.B. Autos, Motorräder, etc sofern nicht explizit z.B. den ... Fahrrädern ... gleichgestellt (Pedelec and Friends)

Nirgendwo in dem mir bekannten rechtlichen Rahmen sind Fahrräder (und damit auch Motorfahrräder and Friends) befreit davon, sich an signalisierte Höchstgeschwindigkeiten zu halten.

Das Thema Durchsetzbarkeit hatte oben ja jemand schon angesprochen. Aber egal ob durchsetzbar oder nicht: Wenn da Tempo 30 signalisiert ist, ist Tempo 30 für alle Fahrzeuge massgebend, für den klassischen Tretroller, genau wie für das Velo, das Motorfahrrad oder auch die moderne 20km/h E-Innovationskrücke auf dem Weg bergab.
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RE: Revision Strassenverkehr SCHWEIZ - Tachopflicht etc. - von daffy99 - 28.08.2020, 20:02

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