13.08.2014, 00:00
lightrider: schrieb:ibgmg: schrieb:Problem ist der Garntieverlust, da Stromer Garantie nur dann gwährt, wenn das Rad bei einem Stromer Händler gekauft und Rechnung vorhanden ist.
Wieso soll das zu Garantieverlust führen? Wenn ich mein Stromer weiterverkaufe, kann ich ja auch die Original-Rechnung und Quittung weitergeben.
Nur wegen einer Handänderung kann sich der Produzent nicht aus der Verantwortung stehlen.
Doch kann er.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit der Gewährleistung des Händlers zu tum. Der Hersteller kann die Garantie-Bedingungen frei festlegen. Stromer sagt, nur wer ein Bike bei einem Stromer-Händler gekauft hat und dies belegen kann erhält Stromer-Garantie. Wenn du privat verkaufst, erlischt diese Garantie, da du kein Stromer-Händler bist.
Ebenso erlischt die Händler-Gewährleistung, es sei denn du übernimmst diese Gewährleistung als Privatmann.
Gruß Markus