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Ich wundere mich über die deutsche "Recht"sprechung schon seit dem Zeitpunkt nicht mehr, da das Aufkaufen von gestohlenen Daten als zulässig und verfassungskonform mit dem deutschen Grundrecht beurteilt wurde.
Bei uns in der Schweiz nennt man das so, was es auch ist: Hehlerei. Und die ist strafbar gemäss Art. 160 StGB (Strafgesetzbuch).
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nun, bei uns gilt die 0.5 promille grenze, bei einer kontrolle passiert dir nichts, machst du aber einen unfall oder bist du verwickelt in einen, so bist du ab 0.3 prommille in der schlinge der justitz, das ist ein beispiel das viele nicht wissen und dann plötzlich dumm aus der wäsche gucken.
nur soviel zur schweizer kuschel richterei
lightrider: schrieb:Ich wundere mich über die deutsche "Recht"sprechung schon seit dem Zeitpunkt nicht mehr, da das Aufkaufen von gestohlenen Daten als zulässig und verfassungskonform mit dem deutschen Grundrecht beurteilt wurde.
Bei uns in der Schweiz nennt man das so, was es auch ist: Hehlerei. Und die ist strafbar gemäss Art. 160 StGB (Strafgesetzbuch).
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sandfelche: schrieb:...machst du aber einen unfall oder bist du verwickelt in einen, so bist du ab 0.3 prommille in der schlinge der justitz...
Auch das kann man nicht generell so sagen. Mit 0.4 o/oo in einen Unfall verwickelt mit einem ebenbürtigen "Gegner", und der Andere ist zu 100% Schuld (zB ich halte vor einem Fussgängerstreifen und der Andere knallt mir ins Heck), so trage ich trotz meinen 0.4 o/oo keine Mitschuld.
Recht haben und Recht bekommen sind aber (nicht nur in der Schweiz) zwei verschiedene paar Schuhe.