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Speed55 Motor
#21
Bei einem Artikel für CHF 5'000 darf ein Konsument durchaus davon ausgehen, dass er repariert werden kann und dass auch Ersatzteile beschaffte werden können. Wenn dies nach bereits 2 Jahren nicht mehr gewährleistet ist, dann sehe ich gute Chancen, dass dem Käufer eine Wertminderungs-Entschädigung zusteht.
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#22
Nein, sehe ich genauso. Und eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises dürfte auch nicht so einfach erzielbar sein, insbesondere wenn man sich über den Wertverlust einigen muss.

Bei nicht abschätzbarem Prozessrisiko wird auch die Rechtschutzversicherung abwinken.
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#23
lightrider: schrieb:...Bei nicht abschätzbarem Prozessrisiko wird auch die Rechtschutzversicherung abwinken.

... oder der Hersteller/Händler hat nich gerne negative Publicity und reicht die Hand zu einem fairen Deal. Aber eben, der mit dem Handschlag ist ja nun eine andere Firma.
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#24
Stromeruser: schrieb:
lightrider: schrieb:...Bei nicht abschätzbarem Prozessrisiko wird auch die Rechtschutzversicherung abwinken.

... oder der Hersteller/Händler hat nich gerne negative Publicity und reicht die Hand zu einem fairen Deal. Aber eben, der mit dem Handschlag ist ja nun eine andere Firma.



Zitat:pesche:
Da Motor nicht mehr reparierbar war, bekam ich einen 48er.


sandfelche:
nun dir lag wohl nicht so viel an diesem motor und bist heute glücklich mit dem 48er und das ist gut so. Smile

nun im vorliegenden fall wurde einen deal gemacht:

> der 55er motor wurde nach garantie ablauf gratis ersetzt, durch ein 48er, weil der 55er nicht reparabel war.
> nach garantiezeit heisst auch selber bezahlen, bei ersatz oder reparatur!
> da beide parteien im dylemma steckten wurde der kompromis mit dem 48er gemacht. was ich grundsätzlich so, auch gut finde.

ich finde einfach die umstände sehr fragwürdig. man hat eine motorenversion gebaut die dann per verodnung nicht mehr legal waren, weiter zu verkaufen. so beschloss mann notgedrungen diese 55er baureie nicht mehr herzustellen.
gut soweit.

das heist aber nicht, für einen visionären und inovativen hersteller , das er gleich die ersateile (motoren) nicht mehr am lager führen muss. denn es hätte ja durchaus kunden geben können die gerne ihren 55er motor auf rechnung repariert oder ersetzt hätte wollen lassen. dehnen ist nun dieser weg verschlossen und das finde ich uncool.

deshalb hätte ich gerne eine stellungnahme der firma stromer, zu den hintergründen, warum man beschlossen hat mit dem produktions ende auch gleich die ersatzteilhaltung einzustellen.

Zitat:@lightrider
bei den PW's würden die leute schön gucken wenn es nach der garantie zeit heissen würde: für deinen V8 motor haben wir nur noch den 2CV motor, sorry. und das nach nur 2 Jahren.
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#25
sandfelche: schrieb:
Zitat:@lightrider
bei den PW's würden die leute schön gucken wenn es nach der garantie zeit heissen würde: für deinen V8 motor haben wir nur noch den 2CV motor, sorry. und das nach nur 2 Jahren.

Ja, ein solcher Hersteller wäre dank der Verbreitung in den grossen Massenmedien nicht mehr lange im Geschäft.

Aber, da ist ein GROOOOSSSSER Unterschied: Wink

Ein 2CV kann nie und nimmer das Prädikat "ähnlich" zum V8 erreichen. Der Power 48 kann das nach meiner Meinung zum Power 55.
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#26
@STROMER_Store_ZH: Ich schätze Eure fachliche Kompetenz sehr, bin jedoch der Ansicht, dass im vorliegenden Fall der Geschäftssinn die Oberhand gewonnen hat. Ein Motorschaden an einem im Herbst 2009 mit oben abgebildeter Garantiekarte ausgelieferten Stromer ist ein Garantiefall. Die Gründe für diese Beurteilung sind folgende:

Persönliche Beratung

Es war wirklich warm, damals im 2009, als ich nach ausgedehnter Probefahrt ein noch längeres Gespräch mit Thömu führte. Es ging um meine Ausbauwünsche, seine Komponenten- und Grössenempfehlung sowie um den Service in Basel und die Garantie. Basel wird eine Servicestelle bekommen, Elektromotoren halten quasi unbegrenzt, die Lithiumionenakku haben keinen Memoryeffekt – und schliesslich gebe er 5 Jahre Garantie. Thömu hatte mich überzeugt, also habe ich bestellt.
Monate später durfte ich meinen Stromer abholen. Die Lichtanlage fehlte komplett, sie ist noch in Entwicklung. Der Fahrzeugausweis wird mir nachgeschickt, sobald verfügbar. Auf der Garantiekarte sind die 5 Jahre vermerkt, welche der Chef damals erwähnte. Der Ausweis kam bald, innert mehrerer Monate wurde die Lichtanlage etappenweise aufgebaut, nur auf den Servicestützpunkt in Basel musste ich länger warten.

Formales

Die Garantiekarte ist für MTB gemacht. Die Besonderheiten einen Elektrovelos wurden nicht erfasst. Es stellt sich daher die Frage, was sind „Teile“ und was ist „Rahmen“. Zur Beurteilung werden die weiteren Bestimmungen herangezogen. Da werden Lenker, Vorbau und Sattel zu den Teilen gezählt, Verschleissteile – auch solche, die üblicherweise lange halten, wie die Lager – werden von der Garantie ausgeschlossen. Daraus leitet sich ab, dass:

[*]„Teile“ sind Bestandteile des Velos, die selbst durch den Kunden beliebig austauschbar sind und nicht im Auftrag vom Thömus gefertigt sind. Teile sind die individualisierenden Komponenten eines Velos.

[*]„Rahmen“ ist ein Bauteil, welches im Auftrag vom Thömus gefertigt wurde und auch nur bei Thömus erhältlich ist. Rahmen ist der Idenditätsstiftende Teil des Velos. Ohne Original Rahmen ist es kein Thömus Velo.

Adaption

Auf den Stromer angewendet, sind z.B. die Schutzbleche „Teile“, selbst wenn es sich um speziell für den Stromer gefertigte handelt, da sie ohne das Wesen des Stromers zu Ändern auch gegen Drittfabrikate ausgetauscht werden können. Der Motor hingegen ist eine Kernkomponente, der nicht gegen ein Drittfabrikat ausgetauscht werden kann und dessen Wegfall dem Elektrovelo Stromer den wesentlichen Teil entzieht.

Ersatz

Da keine Ersatzteile verfügbar sind, ist die nächstbessere Lösung der Einbau eines aktuellen Motors. Ich habe Stromer 33 / 48 / 55 und ST1 gefahren. Mangelndes Drehmoment kann ich durch energische Eigenleistung ausgleichen, gegen mangelnde Leistung nützt das nichts. Ein 48er Motor ist daher nicht als Gleichwertig zu einem Typ 55 anzusehen.

Lösungsansatz

Grundsätzlich ist der kostenlose Motorentausch zu begrüssen. Da es sich aber um eine Abwertung (= weniger Leistung) und nicht um Realersatz (z.B. Einbau eines gebrauchten 55ers) handelt, gibt es im Sinne der Garantie dem Kunden gegenüber eine Erfüllungslücke. Weil die Bedürfnisse der Kunden sehr individuell sind, ist an dieser Stelle ein individuelles Angebot an den jeweiligen Kunden angebracht.
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#27
bluecat: schrieb:Die Garantiekarte ist für MTB gemacht. Die Besonderheiten einen Elektrovelos wurden nicht erfasst. Es stellt sich daher die Frage, was sind „Teile“ und was ist „Rahmen“. Zur Beurteilung werden die weiteren Bestimmungen herangezogen. Da werden Lenker, Vorbau und Sattel zu den Teilen gezählt, Verschleissteile – auch solche, die üblicherweise lange halten, wie die Lager – werden von der Garantie ausgeschlossen. Daraus leitet sich ab, dass:

[*]„Teile“ sind Bestandteile des Velos, die selbst durch den Kunden beliebig austauschbar sind und nicht im Auftrag vom Thömus gefertigt sind. Teile sind die individualisierenden Komponenten eines Velos.

[*]„Rahmen“ ist ein Bauteil, welches im Auftrag vom Thömus gefertigt wurde und auch nur bei Thömus erhältlich ist. Rahmen ist der Idenditätsstiftende Teil des Velos. Ohne Original Rahmen ist es kein Thömus Velo.

Da bin ich nach wie vor anderer Meinung:

Der Rahmen ist in den Garantiebestimmungen als Einzelobjekt ausdrücklich genannt. Ihm wurden 5 Jahre Garantie (heute übrigens nur noch 3!) zugestanden.

Alle andern Teile (ausgenommen Verschleissteile, für die überhaupt keine Gewähr geleistet wurde) unterliegen der zweijährigen Garantiefrist.

Darauf deuten auch die heutigen Garantiebestimmungen (Weitere Stromerprodukte - 2 Jahre).

Wenn nun ein Richter im Streitfall zu entscheiden hätte, ob zwei oder fünf Jahre, dann hätte er nach dem geschriebenen Wort zu entscheiden, wie dieses von den Parteien hat verstanden werden dürfen. Dass dabei das bessere Ende für den Kunden rauskommt, bezweifle ich. Auf alle Fälle wäre mir das Prozessrisiko zu hoch.

Selbstverständlich sollte sowas auch nach dem "Rücktritt" von Thoemus nicht vor Gericht, sondern in einem vernünftigen Gespräch geklärt werden. Und dabei wäre bluecat's Lösungsansatz sicher eine gute Grundlage.
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#28
Warum es keine Ersatzteile für S55 Motoren gibt, dazu kann ich keine Stellung nehmen, denn ich bin Händler, da müsstet Ihr die Anfrage ans HQ leiten.

Ob ein P48 schlechter ist als ein S55 überlasse ich auch Euch. Mehr LEISTUNG hat keiner, wenn man von den 500 Watt aus geht. Ob man jetzt gewichten will was mehr Sinn macht bei einem "unterstützenden" Fahrrad, ob Kraft oder Geschwindigkeit liegt sicher im Auge des Betrachters.

MINDERWERTIG ist der P48 kaum, denn nach meiner Erfahrung wurden die S55 (V 1.0) alle auf P48 (V1.1) umgebaut. Also neuere Motorentechnik mit anderen Kabeln (SOC, da gehe ich aber nicht näher drauf ein). Ich sag nur meines Wissens. Wie gesagt sind nur Gedankengänge.

Das mit dem Rahmen wie geschrieben ist bei JEDEM Fahrradhersteller so (auch E-Bike Hersteller). Ich glaube deshalb nicht, dass richterlich die Ganze Branche umgekrempelt werden kann. Beim Auto gehört es ja auch nicht zusammen. Wink

Das ist MEINE persönliche Meinung und nicht die von STROMER, wie gesagt, da müsstet Ihr eine Anfrage senden.

Gruss Urs
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#29
sandfelche: schrieb:auf ricardo verkauft einer einen Speed55 Motor


hat sich doch gelohnt, ging für Fr. 920.-- weg!
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#30
Question 
Was hat es mit p55 v1.0 bzw. P48 v1.1 auf sich? Mein P55 hält bis heute was er verspricht, nähmlich 55 km/h mit etwas Rückenwind oder rotem Kopf.

Ich wäre wirklich sehr traurig, wenn ich im Problemfall den Motor auch gegen Kostenübernahme und ohne Garantie nicht reparieren könnte - der P55 ist für mich perfekt und ich hoffe er hält noch so problemlos wie bisher weitere 10'000 km oder noch viel weiter - ich bin einfach nur happy mit meinem Stromer.
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