28.05.2013, 17:26
Bei einem Artikel für CHF 5'000 darf ein Konsument durchaus davon ausgehen, dass er repariert werden kann und dass auch Ersatzteile beschaffte werden können. Wenn dies nach bereits 2 Jahren nicht mehr gewährleistet ist, dann sehe ich gute Chancen, dass dem Käufer eine Wertminderungs-Entschädigung zusteht.