06.09.2012, 23:28
rrueegg: schrieb:Wer entscheidet über Verschleiss oder Konstruktionsfehler? Welche Eingeständnisse muss der Käufer auf sich nehmen? Was darf von "Swiss Made" erwartet werden. . . .
etc. Welche Leistungen hat der Käufer mit einer solchen Garantie?
Auf meiner Garantiekarte sind's 5 Jahre auf den Rahmen, offensichtlich ein Zugeständnis an die early adopters; 750 Volladezyklen und 2 Jahre auf den Rest excl. Verschleiss.
Beispiel einer Garantieleistung:
Das weisse Display hatte einen Konstruktionsfehler, es war nicht wirklich Regenfahrtsicher. Als dies von Thömus bemerkt wurde, erhielten alle Kunden einen Silikonschutzüberzug. Nun war's wasserdicht, aber nur mühsam zu Nutzen.
In der Folge wurde das weisse Display gegen eine neues, schwarzes getauscht; kostenlos versteht sich. Als Bonus brachte das neue Display eine verbesserte Akkuanzeige mit.
Ein Eingeständniss, welches ich hinnnehmen musste, bestande in der Abwesenheit einer Servicestelle in Basel, was es notwendig machte, den Stromer im Kofferraum selbst auf den Bauernhof zu transportieren.
BTW: Der Stromer wird nicht mit "swiss made" angepriesen