28.02.2013, 13:35
Eine solche Einschränkung gilt nur, wenn sie dem Käufer vor dem Kauf klar und deutlich unterbreitet wurde. Klar und deutlich heisst, dass der Zugang zu den Informationen, die die Einschränkungen enthalten, genauso einfach möglich sein muss wie zu den Informationen mit der Garantiezusicherung an sich.
Mir ist diese Einschärnkung bisher nirgends aufgefallen. Insofern würde sich die Stromer AG da rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen, sollte ein Käufer auf die Gewährleistungsfrist von 3 Jahren beharren.
Mir ist diese Einschärnkung bisher nirgends aufgefallen. Insofern würde sich die Stromer AG da rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen, sollte ein Käufer auf die Gewährleistungsfrist von 3 Jahren beharren.