28.02.2013, 14:15
lightrider: schrieb:Eine solche Einschränkung gilt nur, wenn sie dem Käufer vor dem Kauf klar und deutlich unterbreitet wurde. Klar und deutlich heisst, dass der Zugang zu den Informationen, die die Einschränkungen enthalten, genauso einfach möglich sein muss wie zu den Informationen mit der Garantiezusicherung an sich.
Mir ist diese Einschärnkung bisher nirgends aufgefallen. Insofern würde sich die Stromer AG da rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen, sollte ein Käufer auf die Gewährleistungsfrist von 3 Jahren beharren.
genau das dachte ich eben auch, weil mich beim kauf auch keiner darauf aumerksam gemacht hat.
heute wurde ich von der hotline zum kundendienst verwiesen was auch sehr schnell geklappt hat. nur wurde ich auch sehr schnell abgefertigt vom kundendienst, mit den oben erwähnten hinweis.
resp. nur diese von shimano das andere musste ich beim importeur der lampe erfragen.
der hintergrund war ein wackelkontakt bei der e3, den ich gleichzeitig mit dem frühlings service und dem austausch der hinteren zahnkranzes machen wollte.
als alle kabel kontrolliert wurden ging der verdacht auf den lampenkopf der e3, nach nochmaliger kontrolle der kabel stellte sich heraus das das kabel bei der federgabelbrücke leicht angescheuert war und beim eintauchen der federgabel den wackler verursachte.
nun stellt sich erneut die frage der garantie: das verbauen der kabel ist wohl stromer sache oder muss ich jetzt den kabel-hersteller ausfindig machen/fragen? oder ist das aufscheuern unter verschleisteil ab zu hacken?