28.02.2013, 15:19
sandfelche: schrieb:[genau das dachte ich eben auch, weil mich beim kauf auch keiner darauf aumerksam gemacht hat.
...
...nach nochmaliger kontrolle der kabel stellte sich heraus das das kabel bei der federgabelbrücke leicht angescheuert war und beim eintauchen der federgabel den wackler verursachte.
nun stellt sich erneut die frage der garantie: das verbauen der kabel ist wohl stromer sache oder muss ich jetzt den kabel-hersteller ausfindig machen/fragen? oder ist das aufscheuern unter verschleisteil ab zu hacken?
Das Kabel zum Scheinwerfer ist aus meiner Sicht kein Verschleissteil, sondern eine Fehlleistung bei der Konstruktion des Fahrrades (Überlegung, wo führt welches Kabel durch, was passiert damit mit der Zeit, usw.). Somit unterliegt das Durchscheuern dieses Kabels der Garantie.
Bye the way: Der Stromer wird mit 3 jähriger Garantie verkauft. Das gilt für alle daran angeschlossenen, verbauten, verwendeten Teile, soweit nicht ausdrücklich andere Bestimmungen kommuniziert wurden (zB für Verschleissteile, für den Akku, für...).
Kann mir jemand den klaren, deutlichen Hinweis auf der Homepage zeigen, dass für Anbauteile nur die Garantiedauer des jeweiligen Herstellers gilt?