18.11.2012, 19:55
Ich gehe davon aus, dass du einen verbindlichen Liefertermin zugesichert erhalten hast. Falls nicht, spamst du hier nur rum.
Falls also der Liefertermin unbenutzt abgelaufen ist, befindet sich der Verkäufer in Verzug. In der Schweiz richtet sich das nach dem OR, ab Art. 97 sind die entsprechenden Artikel zu finden. Fürs erste kannst du eine realistische Nachfrist setzen, in welcher der Verkäufer erfüllen muss. Falls er nicht erfüllt, kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (nur falls nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss was anderes vereinbart wurde).
So, jetzt noch mein Tipp: Ruhig Blut und die Vorfreude auf den Stromer geniessen.
Falls also der Liefertermin unbenutzt abgelaufen ist, befindet sich der Verkäufer in Verzug. In der Schweiz richtet sich das nach dem OR, ab Art. 97 sind die entsprechenden Artikel zu finden. Fürs erste kannst du eine realistische Nachfrist setzen, in welcher der Verkäufer erfüllen muss. Falls er nicht erfüllt, kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (nur falls nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss was anderes vereinbart wurde).
So, jetzt noch mein Tipp: Ruhig Blut und die Vorfreude auf den Stromer geniessen.