24.10.2023, 00:47
Der Text des EuGH verwendet nicht die bekannten Begriffe wie 'E-Bike', 'Pedelec', 'S-Pedelec' was eine Einordnung schwierig macht. In der Überschrift heisst es lediglich "Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschliesslich maschinell angetrieben wird.
Auf jeden Fall ist es so, dass eine Interpretation schwierig ist. Computerbild hat das Urteil in einem eigenen Artikel "verarbeitet". Da heisst es dann: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass E-Bikes, die sich nur durch Pedaltreten auf eine Geschwindigkeit von über 20 Stundenkilometern beschleunigen lassen, ungeeignet sind, ähnlich schlimme Personen- oder Sachschäden zu verursachen wie Kraftfahrzeuge. Na ja, viel klarer wird es damit auch nicht
Auf jeden Fall ist es so, dass eine Interpretation schwierig ist. Computerbild hat das Urteil in einem eigenen Artikel "verarbeitet". Da heisst es dann: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass E-Bikes, die sich nur durch Pedaltreten auf eine Geschwindigkeit von über 20 Stundenkilometern beschleunigen lassen, ungeeignet sind, ähnlich schlimme Personen- oder Sachschäden zu verursachen wie Kraftfahrzeuge. Na ja, viel klarer wird es damit auch nicht