(24.10.2023, 12:43)Scultetus schrieb: Keine KFZ-Haftpflicht-Versicherungspflicht für S-Pedelecs in Belgien:
Die Vorschriften für Speed-Pedelecs in Flandern sind eindeutig: Sie brauchen keine Versicherung für ein Speed-Pedelec, es sei denn, Sie haben ein Speed-Pedelec, das ohne Tretunterstützung schneller als 25 km/h fährt. In diesem Fall ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Merci für die Langversion!
Aber ist eine Haftpflicht nicht dennoch erfoderlich, wenngleich keine spezielle für KFZ?
Zitat:Als de trapondersteuning aangehouden blijft, ook bij snelheden boven 25 km/uur, is er geen speciale verzekering vereist. De familiale BA-verzekering (Burgerlijke Aansprakelijkheid) is dan voldoende.
Hier gefunden: https://www.vlaanderen.be/speedpedelec
In CH sind die Velo und die 25er über die Haushalt-Privathaftpflicht verischert. Die Stromer sind wie die Töffli (AKA Mofa) über eine Kollektivversicherung gegen Haftpflichtansprüche geschützt.
Stimmt es, dass sich die Hinterbliebenen am Tod des Unfallverurschachers bereichern wollen, was die Eskalation des Falles (sehr hoher Streitwert) erklären würde.